Westdeutschland/Dortmund. Die Gemeinden im Bereich der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland beginnen am Sonntag, dem 7. Juni 2020 wieder mit Präsenzgottesdiensten. Dies gab Bezirksapostel Rainer Storck im Anschluss an den heutigen Videogottesdienst aus Dortmund bekannt. Dann wird auch wieder das Heilige Abendmahl gefeiert.
Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, führte am Sonntag, 10. Mai 2020, den Videogottesdienst aus Dortmund durch. Ihm war es ein Anliegen, die Kirchenmitglieder im Anschluss selbst über die Planungen der Gebietskirche zur Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Gemeinden zu informieren.
Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz
In den letzten zwei Wochen hat eine vom Bezirksapostel gegründete „Task Force“ eine Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz erarbeitet. Diese enthält detaillierte Rahmenbedingungen zur Durchführung der Gottesdienste in den Gemeinden. Die Regelungen wurden in der letzten Woche auch mit dem Stammapostel und den europäischen Bezirksaposteln abgestimmt.
„Das Grundgerüst der Vorgaben wird somit einheitlich in Europa gelten“, informierte der Bezirksapostel. Allerdings könnte es durch regionale Vorgaben der Behörden unterschiedliche Detailregelungen geben.
Versand an Bezirks- und Gemeindevorsteher
In Westdeutschland wird die Richtlinie am Montag zur Information an die Landesregierungen versendet. Parallel erhalten die Bezirks- und Gemeindevorsteher das Dokument zur Information und Vorbereitung. Wenn die Landesbehörden keine Ergänzungen wünschen, wird die Richtlinie final verabschiedet und dann auch im Internet veröffentlicht.
„Ich bitte euch um sorgfältige Umsetzung vor Ort, damit wir alle Gottesdienstbesucher bestmöglich schützen“, bat Bezirksapostel Storck die Verantwortlichen vor Ort.
Präsenzgottesdienste ab 7. Juni 2020
Start der Präsenzgottesdienste in den Gemeinden ist nach aktuellem Stand am Sonntag, dem 7. Juni 2020. Gemeindemitglieder mit Vorerkrankungen, die zur Risikogruppe gehören, bat der Bezirksapostel, möglichst weiter zu Hause die angebotenen Gottesdienste via Telefon und Video wahrzunehmen und sich nicht in Gefahr zu begeben. Die sonntäglichen Videogottesdienste blieben bis zur Normalisierung der Gemeindegottesdienste erhalten – gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Gebietskirchen.
Der Bezirksapostel stellte klar: „Ich habe auch Verständnis für jeden Amtsträger oder Beauftragten, der aus Sorge um seine Gesundheit den Dienst zunächst nicht wiederaufnehmen möchte.“
Gottesdienste mit Einschränkungen
Wie in den anderen Kirchen auch finden die Gottesdienste mit Einschränkungen statt, die von den Behörden vorgegeben sind. Diese werden detailliert in der Richtlinie der Kirchenleitung erläutert. Der Bezirksapostel stellte einige Punkte vor, die die Gottesdienstbesucher betreffen.
Grundlegend für die Gottesdienste sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die konsequent eingehalten werden müssen. Als Folge sind je nach örtlichen Gegebenheiten nur etwa 30 Prozent der Sitzplatzkapazität verfügbar. Alternativ zu den Gottesdiensten am Sonntag sollen deshalb auch die Wochengottesdienst wieder aufgenommen werden. Bei Bedarf und je nach Möglichkeit werde auch ein zweiter Gottesdienst am Sonntag angeboten.
Zur Sicherstellung der Regelungen erwarten die Behörden eine Zutrittssteuerung zu den Gotteshäusern. Spontanbesuche sind also nicht möglich. Die Gemeindeleiter vor Ort müssten hier Regelungen treffen. Zudem ist die Kirche verpflichtet, Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu führen. Die Kirchenleitung wünscht daher auch keine unabgestimmte Besuche von Gottesdiensten in anderen Gemeinden.
Mund- und Nasenschutz
Bei den Hinweisen zum Schutz der Gottesdienstbesucher orientiert sich die Richtlinie an den allgemeinen Vorgaben der Behörden zu den Hygiene- und Abstandsregeln. Hier verwies Bezirksapostel Storck auf die Detailausführungen in dem Dokument.
Alle Gemeinden erhalten von der Kirchenverwaltung eine Erstausstattung an Hygienematerial, also Desinfektionsmittel mit dazugehörigen Spendern für die Kircheneingänge sowie Schutzmasken für die Amtsträger, die das Heilige Abendmahl spenden.
Detailregelungen für die Abendmahlsfeier
Die Detailregelungen für die Feier des Heiligen Abendmals sind in der Richtlinie ausführlich erläutert. Dabei war der Kirchenleitung wichtig, den liturgischen Ablauf nicht zu verändern.
Die Richtlinien sehen zudem vor, dass Chor- und Gemeindegesang aus Infektionsschutzgründen nicht möglich ist. Die Besucher sind eingeladen, die Gemeindelieder still mitzulesen.
Alle Hinweise für die Gemeindemitglieder sind in einem Merkblatt zusammengefasst, dass den Gemeinden frühzeitig zur Verfügung gestellt wird.
Gottesdienst des Stammapostels an Pfingsten
Abschließend informierte Bezirksapostel Storck noch über den Pfingstgottesdienst am 31. Mai 2020. Dieser werde entgegen der bisherigen Planungen nun doch zentral durchgeführt. Halten wird ihn der Internationale Kirchenleiter Stammapostel Jean-Luc Schneider.
Stattfinden wird er in Darmstadt und per YouTube und Telefon auf den bekannten Wegen übertragen Dieser Gottesdienst findet erneut ohne Heiliges Abendmahls statt – angesichts der anstehenden Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste in Westdeutschland dann zum letzten Mal ohne die Feier des Sakraments.
Virtueller internationaler Chor
Im Rahmen des Pfingstgottesdienstes soll ein Musikstück eines internationalen virtuellen Chors ausgestrahlt werden. Die Initiatoren aus Frankreich suchen dazu noch Mitstreiter. Bislang sind bereits über 400 Videos von Sängern aller Altersgruppen aus vielen Ländern eingegangen. Gesucht werden noch Instrumentalisten sowie deutsch- und englischsprachige Sänger - gern im jugendlichen Alter.
Weitere Informationen: www.international-virtual-choir.org
© Bezirk Osnabrück
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