Westdeutschland/Osnabrück. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland erlaubt ab 1. Juli 2020 wieder Zusammenkünfte in den Kirchengebäuden außerhalb der Gottesdienste. Das hat der Landesvorstand angesichts der Lockerungen seitens der Behörden sowie der positiven Erfahrungen mit der Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste beschlossen.
Mitte März hatte die Neuapostolische Kirche alle Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen im Hinblick auf das sich ausbreitende Coronavirus bis auf weiteres abgesagt. Damals wurde auch verfügt, dass die Kirchengebäude geschlossen bleiben.
Seit dem 7. Juni 2020 finden in immer mehr Gemeinden wieder Gottesdienste am Sonntag und in der Woche statt. Dazu gibt es Auflagen, die in der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz festgelegt sind. Die guten Erfahrungen ermöglichen der Kirchenleitung nun, auch wieder andere Zusammenkünfte durchzuführen.
Keine Chorproben und Seniorentreffen
Gemeinsam mit den Aposteln hat Bezirksapostel Rainer Storck daher festgelegt, dass ab Juli 2020 wieder Vorsteher- und Ämterversammlungen, Jugendzusammenkünfte, Religions- und Konfirmandenunterrichte, Zusammenkünfte der Gemeindegremien, Orchester- beziehungsweise Instrumentalkreisproben, Musikunterrichte, Andachten, Gesprächskreise sowie Fortbildungsveranstaltungen in den Kirchengebäuden durchgeführt werden dürfen.
Für Trauerfeiern in den Kirchen gelten die Regelungen für Gottesdienste. Chorproben und Seniorentreffen bleiben bis auf Weiteres untersagt, da Gesang mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden ist und ein Teil der Senioren zur Risikogruppe zählen dürfte.
Auflagen für Zusammenkünfte
Die Regelungen der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vom 19. Mai 2020 zur Durchführung von Gottesdiensten gelten analog auch für Zusammenkünfte in den Kirchen. Insbesondere sind einzuhalten beziehungsweise vorzusehen:
- Das Tragen von Nasen-Mund-Schutz beim Betreten des Kirchengebäudes (solange dies im öffentlich-zugänglichen geschlossenen Räumen noch behördlich angeordnet ist)
- die Begrenzung der Teilnehmerzahl aufgrund der Abstandsregeln
- der Hinweis auf Handhygiene am Kircheneingang
- der Verzicht auf Begrüßung und Verabschiedung mit Handschlag
- die Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung von Infektionsketten
- die ausreichende Lüftung der genutzten Räume.
Kirchenreinigung, Gartenpflege, Wartung
Weiter stellt die ergänzende Richtlinie klar, dass die Durchführung von Reinigungs-, Pflege- und Wartungsarbeiten im und am Kirchengebäude keine Zusammenkünfte sind. Beteiligte Personen treffen nach eigener Entscheidung die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Vorbereitung und Durchführung
Voraussetzung für die Durchführungen von Zusammenkünften ist die Benennung eines Versammlungsleiters, der für die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie sorgt und das Treffen bei der Gemeindeleitung anmeldet. Dieser gewährleistet auch, dass der Raum regelmäßig alle 15 Minuten gelüftet wird. Die Teilnehmerliste ist analog zu den Gottesdiensten zu führen und der Gemeindeleitung zu übergeben. Das Dokument ist vier Wochen aufzubewahren und anschließend zu vernichten.
Zudem ist vorgegeben, dass Handläufe und Türklinken zu desinfizieren sind, wenn zwischen zwei Veranstaltungen (Gottesdienst oder Zusammenkunft) im gleichen Raum weniger als 48 Stunden liegen.
Richtlinie zum Download
Die „Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz“ vom 18. Mai 2020 steht ebenso wie die ergänzende Richtlinie „Zusammenkünfte in Kirchengebäuden ab 1. Juli 2020“ zum Download zur Verfügung (rechte Spalte). Die Sonderseite zur „Corona-Pandemie“ wird in Kürze entsprechend aktualisiert.
© Bezirk Osnabrück
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